Omnibus - Richtlinie 2022; die Änderungen im Überblick

Hallo liebe Freunde des E-Commerce,

sicher haben auch Sie bereits von der Omnibus - Richtlinie gehört, welche zum 28. Mai 2022 zum Schutze der Verbraucher eingeführt wurde. Doch haben Sie als (Online-) Händler bereits alle für Sie relevanten Maßnahmen getroffen um sich vor Abmahnungen und / oder Schadensersatzforderungen schützen zu können?

Im Folgenden finden Sie übersichtlich und einfach erklärt die Punkte, welche angepasst wurden,
so dass Sie schnell eruieren können, ob Ihrerseits gegebenenfalls noch Handlungsbedarf besteht.


Die Omnibus - Richtlinie: Worum geht es?

Die Omnibus - Richtlinie soll Käufern (online und offline) durch die erfolgten Anpassungen mehr Transparenz im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht bringen.

Hinter dieser Richtlinie (EU - Richtlinie 2019/2161) verbergen sich also diverse Änderungen,
welche es dem Händler vor allem erschweren soll Kunden zu täuschen.




Die Punkte im Überblick:

Preise:  

- Bei Rabattaktionen muss der niedrigste Presi angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage
vor der Preisermäßigung verwendet wurde.
Somit ist es seit Ende April erforderlich die seit dem angesetzten und verwendeten Preise
zu dokumentieren!

- Grundpreise (Preis, je Mengeneinheit, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Bestandteile)
müssen, neben den Endpreisen, in Kilogramm, Litern, Metern oder Quadratmetern relativ angegeben werden.
Dies soll verhindern, dass Preise mal in 100g und mal in kg angegeben werden und der geringere Preis
auf den ersten Blick attraktiver wirken könnte.
Gesamt- und Grundpreis müssen daher auf einen Blick wahrnehmbar sein.
Im Online-Handel reicht es somit nicht aus, wenn erst ein separater Link diese Informationen erscheinen lässt
oder ein Mouse-Over diesen sichtbar macht.

- Pfandpreise müssen ebenfalls gesondert aufgeführt werden und dürfen
nicht Bestandteil des End- bzw. Kaufpreises sein.

- Automatisierte Preise, also Preise welche durch Angebot und Nachfrage reguliert werden,
sind entsprechend zu kennzeichnen.


Produktbewertungen:


-
Händler müssen angeben, ob deren Produktbewertungen auf Echtheit geprüft werden.
Ist dies der Fall, ist ebenfalls anzugeben wie die Überprüfung stattfindet.


Online-Marktplätze:

- Der Verkäufer hat klar anzugeben, ob er privat oder gewerblich handelt.

- Online - Marktplätze haben Auskunft zu geben wie sie durch Steuerung von Parametern die Rankings von
Suchergebnissen beeinflussen, so dass beispielsweise Werbeanzeigen in Suchen gekennzeichnet werden
müssen.


Widerrufsrecht:

- Auch digitale Produkte unterliegen der gesetzlichen Mängelhaftung.
Verbraucher müssen also über mögliche Einschränkungen der Nutzbarkeit durch Schutzmaßnahmen und
Voraussetzungen digitaler Produkte informiert werden.

Schadensersatz:

- Bei bestimmten Wettbewerbsverstößen können auch Verbraucher einen Schadensersatz geltend machen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine offensichtliche Täuschung vorliegt und die Produkte, welche
rabattiert angeboten wurden, in einer viel zu geringen Anzahl vorhanden sind.
Sie benötigen Unterstützung was die Umsetzung einzelner oben genannter Punkte in OSG Trade angeht? Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir Ihnen weiter.

Mit besten Grüßen aus Oldenburg


Stefanie Gotthard
OSG neue Medien mbH I Sales


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Wir freuen uns, wenn wir Sie mit unseren Informationen unterstützen können, weisen aber darauf hin,
dass diese keine Rechtsberatung darstellen und insbesondere keine (individuelle) rechtliche Beratung ersetzen.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


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